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Mittwoch, 18. Juni 2014

Sollte mein Startup an einem Gründerwettbewerb teilnehmen?

Venture kick, venture pitch, venture case – die Gründerwettbewerbe in der Schweiz sind sehr vielseitig. Die Vorteile von ihnen auch: Wer als Startup an einem Wettbewerb teilnimmt, erreicht schneller Bekanntheit und wird nach einem Gewinn finanziell unterstützt. Das ist aber noch nicht alles: Yourlift hat für euch fünf ausschlaggebende Gründe gesammelt, warum es sich lohnt an einem Gründerwettbewerb teilzunehmen.

Ihre Geschäftsidee wird überprüft

In der Regel müssen Sie als Teilnehmer bei einem Gründerwettbewerb Ihre Geschäftsidee präsentieren und erhalten Feedback von einer Jury, die meist aus erfolgreichen Unternehmern und Investoren besteht. Diese Bewertung kann für Sie sehr wertvoll sein, da sie Ihnen die Stärken und Schwächen Ihres Geschäftsplans aufzeigt und einen klaren Überblick darüber verschafft, ob Ihre Idee schon reif für den Markt ist. Sie lernen dabei auch Fehler zu verbessern und Anpassungen leichter vorzunehmen.

Sie eignen sich mehr Wissen an

Oft werden Gründerwettbewerbe auch von kostenlosen Seminaren und Vorträgen rund um die Startup-Welt begleitet. Teilnehmer können sich dabei zum Beispiel bewährte Tipps und Tricks für die Investorensuche, für den Aufbau eines Business-Netzwerkes und zur Erweiterung ihres Geschäftsfeldes aneignen. Es lohnt sich, von diesen Zusatzangeboten zu profitieren.




Sie erhalten Aufmerksamkeit

Für Gewinner kann das Medienecho eines Gründerwettbewerbes oft noch wichtiger als der Sieg selbst sein! Durch eine erfolgreiche Teilnahme kann sich das Startup einen guten Namen in der örtlichen Presse machen. Ausserdem gehören oft Investoren oder Kreditinstitute zu den Veranstaltern, die ebenfalls ein Auge auf innovative oder attraktive Startups werfen könnten.

Sie knüpfen nützliche Kontakte

Bei Wettbewerben kann sich der Kontakt und Austausch mit und zu anderen Startups als sehr hilfreich und nützlich herausstellen. Es besteht die Chance, erste Geschäftskontakte zu knüpfen oder eventuell sogar Investoren für die eigene Geschäftsidee zu finden.

Sie gewinnen auf jeden Fall

Egal ob Sie den Wettbewerb tatsächlich gewinnen oder nicht – Verluste werden Sie dabei keine machen! Die Vorbereitung und das Feedback wird Ihnen sicherlich dabei helfen, einen soliden Geschäftsplan zu erstellen. Nur schon durch die Teilnahme am Wettbewerb haben Sie sich schon einmal einen Namen gemacht, der bestimmt in einigen Köpfen hängen bleibt. Ausserdem hilft die Vorbereitung auf den Wettbewerb dabei, Ihr Team zu motivieren und zusammenzuschweissen, da jeder Mitarbeiter zum Erfolg beiträgt.

Dienstag, 6. Mai 2014

Wettbewerbsrecht in der CH

Zur Bekämpfung unaufrichtiger Handlungen bezüglich eines Wettbewerbes, existiert das Wettbewerbsrecht (umfassender Oberbegriff), als auch das Recht gegen Wettbewerbseinschränkungen (Kartellrecht) vorzugehen. Um das rechtlich korrekte Funktionieren eines Wettbewerbs, die Regulierung zwischen Marktteilnehmern und die schweizerische Handlungsfreiheit zu sichern,  sind solche Regelungen unumgänglich. 





Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an unseren spezialisierten Yourlift-Experten, Dr. iur. Diego R. Gfeller aus der Firma Peyer Partner Rechtsanwälte, der Ihnen mit fundiertem Fachwissen weiterhelfen wird. 

Montag, 24. März 2014

Swissness – Wann ist ein Produkt berechtigt den Titel “Made in Switzerland” zu tragen?

Produkte aus der Schweiz geniessen international einen hohen Stellenwert: Was aus der Schweiz stammt hat seinen Preis, überzeugt jedoch durch Tradition und guter Qualität. Vor allem Schweizer Schokolade, Käse, Uhren oder Taschenmesser haben weltweit einen hervorragenden Ruf. Immer mehr Unternehmen machen sich dies aber zu Nutzen, indem Sie Produkte mit dem Schweizerkreuz oder dem Vermerk “Made in Switzerland” in ein höheres Preissegment positionieren – ohne dass diese Produkte tatsächlich in der Schweiz produziert werden.




Diese Tatsache hatte die Prüfung des Bundesrates zur Folge, wie man die Bezeichnung “Schweiz” besser gegen Missbräuche schützen kann. Das Projekt “Swissness” war geboren. Das Ziel war es, den guten Ruf der Schweizer Produkte und Dienstleistungen langfristig und nachhaltig zu sichern. Die Herkunftsangabe “Schweiz” und das Schweizerkreuz sollten im In- und Ausland verstärkt geschützt werden. Daher stellt sich die Frage, wie viel “Schweiz” in einem Produkt stecken muss, damit es mit “Swiss Made” bezeichnet werden darf.

Im Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz) sowie im Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) wurde schliesslich festgehalten, dass mindestens 60% der Herstellungskosten eines industriellen Produktes in der Schweiz anfallen müssen. Erst dann darf es als “Schweizer Produkt” bezeichnet werden. Bei tierischen Produkten sind die Regeln strenger: diese sind nur dann “Swiss Made”, wenn das Tier in der Schweiz gehalten wurde. Bei Milch und Milchprodukten muss die Milch zu 100% aus der Schweiz stammen. Bei den meisten anderen Lebensmitteln reicht es, wenn mindestens 80% des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammt (Ausnahme: Rohstoffe, die nicht oder kaum vorkommen).

Swissness: Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes