Die
Personalabwerbung ist ein Begriff aus dem Personalmanagement und
bezeichnet den Versuch, Arbeitnehmer eines Unternehmens für ein
anderes zu gewinnen.
Potentielle Arbeitgeber oder Mittelspersonen wie
Headhunters und Geschäftsmakler bemühen sich dabei, eine Person von
einem Arbeitsplatz- beziehungsweise Arbeitgeberwechsel zu überzeugen. Die
Personalabwerbung ist grundsätzlich erlaubt, da sie dem Prinzip des
freien Wettbewerbs und dem Recht auf Mobilität der Arbeitnehmer
entspricht.
Allerdings kann der Prozess je nach Zweck und Mittel
rechtswidrig werden. Unzulässig
wird die Abwerbung sobald sie der gezielten Schädigung des
Mitbewerbers dient. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der
neue Arbeitgeber gar keine Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer
hat, sondern durch ihn an die Geschäftsgeheimnisse der Konkurrenz
gelangen möchte. Er darf den Abzuwerbenden auch nicht mit unwahren
Angaben über bevorstehende Entlassungen im Betrieb,Geschenken
und/oder leeren Versprechen locken, eben sowenig wie er ihm drohen
oder an seinem Arbeitsplatz überrumpeln darf.
Unzulässig
ist die Abwerbung ausserdem, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag mit
seinem Arbeitgeber abgeschlossen hat, der ihm nach der Auflösung des
Arbeitsverhältnisses das Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden
verbietet. Was
können Sie tun wenn Sie selbst Opfer einer Personalabwerbung
geworden sind? Falls Ihr Konkurrenzunternehmen eine unzulässige
Abwerbung durchgeführt hat, haben Sie Anspruch auf Unterlassungs-
und Beseitigungsansprüche, eventuell sogar auf Schadensersatz. Dazu
brauchen Sie aber Beweise: Schriftliche Unterlagen, den Namen des
Gesprächspartners bei Telefonanrufen, Zeugen etc.
Haben
Sie noch Fragen zur Personalabwerbung? Martin Stoll aus dem Personalmanagement verfügt über ein fundiertes Fachwissen. Unser Yourlift-Experte vertreten in der Firma Eligendo AG hilft Ihnen gerne
weiter.
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