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Montag, 24. Februar 2014

Die Mehrwertsteuer - was Unternehmer wissen sollten

Die Gründung eines Startups muss in der Schweiz nicht gemeldet werden. Ein Eintrag im Handelsregister ist erst Pflicht, wenn der Umsatz des Unternehmens mehr als 100'000 Franken  im Jahr beträgt. Kapitalgesellschaften müssen sich hingegen eintragen lassen, weil die Haftung ihrer Gründer eingeschränkt ist. Nebst dieser Eintragung ist auch die Anmeldung bei der Ausgleichskasse der Sozialversicherungen (AHV) obligatorisch sowie eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer (MWST), sobald das Unternehmen einen Umsatz von 100'000 Franken übersteigt. 

Um Mehrwertsteuern abzurechnen muss sich das Unternehmen innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Das Anmeldeformular und weitere Informationen findet man auf dem KMU Portal des SECO.

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer, die vom Bund erhoben wird und zur Deckung der allgemeinen Bundesausgaben dient. Sie wird vom Endkonsumenten beim Einkauf von Sachen (Kleider, Lebensmittel) oder Dienstleistungen (Öffentlicher Verkehr, Restaurantbesuch) zuzüglich zum Preis bezahlt. Das Unternehmen, welches die Sachen oder Dienstleistungen anbietet, überweist den erhaltenen Aufpreis an den Bund und darf im Gegenzug von diesem Betrag die bezahlten Vorsteuern abziehen.




Es gelten folgende Mehrwertsteuersätze:

  • Im Normalfall 8,0% des Umsatzes
  • Im Hotel- und Gastrogewerbe 3,8% (inkl. Frühstück)
  • Für Güter des täglichen Bedarfs 2,5% (Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente sowie Sport und Kultur)

In der Regel sind alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100'000 Franken mehrwertsteuerpflichtig. Die Unternehmen, die keine MWST abführen, können auch keine Vorsteuern geltend machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sie sich freiwillig der Steuerpflicht unterziehen. Dies kann in folgenden Situationen vorteilhaft sein:

  • Wenn das Unternehmen jährlich unter 100‘000 Franken Umsatz macht und als Lieferant oder Dienstleister für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen tätig ist
  • Wenn das Unternehmen hauptsächlich Dienstleistungen im Ausland erbringt
  • Bei einem Unternehmen das keinen steuerbaren Umsatz erzielt, aber bei dem grössere Vorsteuerabzüge anfallen

Sie haben weitere Fragen zum Steuerrecht in der Schweiz? Dann wenden Sie sich an Yourlifts Experten Alain Bienz. Unser Treuhänder hilft Ihnen gerne bei der richtigen Planung und Umsetzung von Steuern. 

Donnerstag, 6. Februar 2014

Wie führt man die Lohnbuchhaltung durch?

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter eines Unternehmens. Dazu gehört auch die Pflege der Personalstammdaten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse für Krankenkassen und die Lohnsteuer. In kleineren Unternehmen kann zudem die Erstellung von Arbeitsverträgen enthalten sein.

Ein Lohnbuchhalter sollte sich bestens mit dem Schweizer Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Lohnsteuerrecht auskennen.
Um den Lohnanspruch jedes einzelnen Arbeitnehmers zu ermitteln müssen dessen Arbeitszeiten und Arbeitsleistung für die vergangene Lohnperiode festgestellt werden. Der Bruttolohn setzt sich aus diesen Daten und eventuellen Zusatzleistungen zusammen. Den Nettolohn erhält man, wenn man die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber dem Staat in gesetzlich festgelegter Höhe zahlen muss, vom Bruttolohn subtrahiert. Diese Vorgänge werden dann in der Lohnbuchhaltung für jeden einzelnen Mitarbeiter auf ein entsprechendes Lohnkonto übertragen. Für diesen komplexen Prozess können Lohnlisten, Verteilungsscheine und Arbeitszeitkarten hilfreich sein.




Die Lohnbuchhaltung wird heutzutage hauptsächlich elektronisch durchgeführt. Aus diesem Grund arbeiten die meisten kleinen und mittleren Unternehmen mit Personal-informationssystemen und die Grossunternehmen mit umfangreichen Personalmanage-mentmodulen. Startups verzichten hingegen oft auf eine eigene Lohnbuchhaltung und vertrauen diese einem Steuerberater oder Treuhänder an, um die Fixkosten zu senken und um sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Der Trend des Outsourcings hat sich in den letzten Jahren sogar verstärkt.

Sie würden sich lieber um Ihr Kerngeschäft kümmern und keinen allzu grossen Aufwand mit der Lohnadministration betreiben? Dann wenden Sie sich an Yourlifts Treuhänder Alain Bienz. Unser Experte berät und unterstützt Sie gerne bei der Versicherung und Administration Ihres Unternehmens

Montag, 13. Januar 2014

Die Buchhaltung: Unverzichtbarer Bestandteil eines Unternehmens

Die Buchhaltung gehört zu den Aufgaben des externen Rechnungswesens. Sie dient dazu alle Vorfälle zu dokumentieren, die das Vermögen eines Unternehmens betreffen. Die Unternehmer sind verpflichtet, Belege und Aufzeichnungen von unter anderem Kundengeschäften, Lohnzahlungen und Krediten zu sammeln. Diese sollten sie mindestens sieben Jahre lang aufbewahren.

Zur Gewinnermittlung bieten sich drei Varianten an:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet und ein Wareneingangsbuch, ein Anlagenverzeichnis sowie verschiedene Lohnkonten geführt
  • Pauschalierung: Einnahmen, Wareneinkauf und Löhne werden aufgezeichnet, die Führung eines Anlagenverzeichnisses ist empfehlenswert
  • Doppelte Buchführung: Kontenführung mit Bilanz von Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Anlageverzeichnis, Lohnkonten und Inventur



Nebst der Belegerfassung gehören auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle zur Buchhaltung. Diese Informationen sind besonders wichtig für die Unternehmensführung und -weiterentwicklung.

Bei grösseren Unternehmen lohnt es sich, die Buchhaltung in folgende Teilbereiche aufzuteilen:

  • Finanzbuchhaltung: Dokumentation aller finanziellen Transaktionen für die Gewinn- und Verlustrechnung
  • Debitorenbuchhaltung: Verarbeitung aller eingehenden und ausgehenden Rechnungen
  • Kreditorenbuchhaltung: Dokumentation der Verbindlichkeiten gegen Lieferanten
  • Anlagenbuchhaltung: Verwaltung der Güter im Konzerneigentum
  • Lohnbuchhaltung: Verbuchung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter



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