Die
Buchhaltung gehört zu den Aufgaben des externen Rechnungswesens. Sie
dient dazu alle Vorfälle zu dokumentieren, die das Vermögen eines
Unternehmens betreffen. Die Unternehmer sind verpflichtet, Belege und
Aufzeichnungen von unter anderem Kundengeschäften, Lohnzahlungen und
Krediten zu sammeln. Diese sollten sie mindestens sieben Jahre lang
aufbewahren.
Zur
Gewinnermittlung bieten sich drei Varianten an:
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet und ein Wareneingangsbuch, ein Anlagenverzeichnis sowie verschiedene Lohnkonten geführt
- Pauschalierung: Einnahmen, Wareneinkauf und Löhne werden aufgezeichnet, die Führung eines Anlagenverzeichnisses ist empfehlenswert
- Doppelte Buchführung: Kontenführung mit Bilanz von Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Anlageverzeichnis, Lohnkonten und Inventur
Nebst
der Belegerfassung gehören auch die Kostenplanung und
Erfolgskontrolle zur Buchhaltung. Diese Informationen sind besonders
wichtig für die Unternehmensführung und -weiterentwicklung.
Bei
grösseren Unternehmen lohnt es sich, die Buchhaltung in folgende
Teilbereiche aufzuteilen:
- Finanzbuchhaltung: Dokumentation aller finanziellen Transaktionen für die Gewinn- und Verlustrechnung
- Debitorenbuchhaltung: Verarbeitung aller eingehenden und ausgehenden Rechnungen
- Kreditorenbuchhaltung: Dokumentation der Verbindlichkeiten gegen Lieferanten
- Anlagenbuchhaltung: Verwaltung der Güter im Konzerneigentum
- Lohnbuchhaltung: Verbuchung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter
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