Die
Lohnbuchhaltung befasst sich mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für
Mitarbeiter eines Unternehmens. Dazu gehört auch die Pflege der
Personalstammdaten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen
Meldeerfordernisse für Krankenkassen und die Lohnsteuer. In
kleineren Unternehmen kann zudem die Erstellung von Arbeitsverträgen
enthalten sein.
Ein
Lohnbuchhalter sollte sich bestens mit dem Schweizer Arbeitsrecht,
dem Sozialversicherungsrecht und dem Lohnsteuerrecht auskennen.
Um
den Lohnanspruch jedes einzelnen Arbeitnehmers zu ermitteln müssen
dessen Arbeitszeiten und Arbeitsleistung für die vergangene
Lohnperiode festgestellt werden. Der Bruttolohn setzt sich aus diesen
Daten und eventuellen Zusatzleistungen zusammen. Den Nettolohn erhält
man, wenn man die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber dem Staat in
gesetzlich festgelegter Höhe zahlen muss, vom Bruttolohn
subtrahiert. Diese Vorgänge werden dann in der Lohnbuchhaltung für
jeden einzelnen Mitarbeiter auf ein entsprechendes Lohnkonto
übertragen. Für diesen komplexen Prozess können Lohnlisten,
Verteilungsscheine und Arbeitszeitkarten hilfreich sein.
Die
Lohnbuchhaltung wird heutzutage hauptsächlich elektronisch
durchgeführt. Aus diesem Grund arbeiten die meisten kleinen und
mittleren Unternehmen mit Personal-informationssystemen und die
Grossunternehmen mit umfangreichen Personalmanage-mentmodulen.
Startups verzichten hingegen oft auf eine eigene Lohnbuchhaltung und
vertrauen diese einem Steuerberater oder Treuhänder an, um die
Fixkosten zu senken und um sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren
zu können. Der Trend des Outsourcings hat sich in den letzten Jahren
sogar verstärkt.
Sie würden sich lieber um Ihr Kerngeschäft kümmern und keinen allzu grossen Aufwand mit der Lohnadministration betreiben? Dann wenden Sie sich an Yourlifts Treuhänder Alain Bienz. Unser Experte berät und unterstützt Sie gerne bei der Versicherung und Administration Ihres Unternehmens.
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