Früher
oder später wird sich ein Unternehmen mit der Frage der Nachfolge
beschäftigen müssen. Dies ist in der Regel ein längerer Prozess,
der eine sorgfältige Entscheidung verlangt. Die
Unternehmensnachfolge beeinflusst die Zukunft des Unternehmens, des
Inhabers, der Mitarbeiter und des Umfelds. Sollte ein Unternehmen
nämlich an der Übergabe scheitern, gehen Arbeitsplätze,
Wertschöpfung und Steuersubstrat verloren.
Die
Nachfolgeplanung sollte nicht nur den Verwaltungsrat betreffen,
sondern auch die Mitarbeiter und Geschäftspartner miteinbeziehen. Je
früher diese informiert werden, desto besser können sie sich auf
die neue Geschäftsleitung und die damit verbundenen Änderungen
einstellen.
Wann
sollte mit der Nachfolgeplanung begonnen werden?
Ein
Unternehmer setzt sich in der Regel ab dem 50. Lebensjahr mit der
Nachfolgeplanung auseinander. Normal ist eine Ablösung ab 60 Jahren,
frühzeitig mit 55 Jahren und verspätet mit 68 Jahren. Für den
Nachfolger gilt ein Alter zwischen 30 und 45 Jahren als ideal.
Ausserdem sollte er über ausreichend Erfahrung und ein gutes
Beziehungsnetz verfügen.
In
Familienunternehmen findet die Ablösung in der Regel etwas später
statt. Dies liegt daran, dass die finanzielle und emotionale Bindung
des Inhabers mit dem Unternehmen stärker ist und dieser oft auch
nach der Abgabe noch an der Leitung beteiligt ist, vor allem wenn der
Nachfolger ein Familienmitglied ist. Zur Zeit planen etwa die Hälfte
der Familienunternehmer, ihr Unternehmen innerhalb der Familie
fortzuführen. Nicht-Familienunternehmen wählen hingegen am
häufigsten interne Mitarbeiter als Nachfolger.
Welche
Nachfolgelösungen bestehen?
Nebst
der familieninternen Übergabe (Family-Buy-Out) existieren
auch die unternehmensinterne (Management-Buy-Out) und
unternehmensexterne Nachfolge (Management-Buy-In). Letztere
kommt überraschend häufig vor, da viele Mitarbeiter zwar
grundsätzlich Interesse an einer Übernahme hätten, jedoch vor der
Verantwortung zurückschrecken. Ohne konkreten Nachfolgeplan wählen
die Inhaber schliesslich einen unternehmensexternen Nachfolger.
Nebst diesen
Möglichkeiten lässt sich ein Unternehmen auch an einen
strategischen Investor (zum Beispiel einen Lieferanten oder
Konkurrenten) oder an eine Investorengesellschaft übergeben.
Wenn keine befriedigende Nachfolgelösung gefunden werden kann,
bleibt manchmal nur noch die Option, das Unternehmen zu
schliessen. Das geschieht zum Beispiel bei zu geringer
Rentabilität oder wenn die Geschäftstätigkeit und das Know-How
nicht übertragen werden können.
Die Rolle des
Erbvertrags
Im Erbvertrag
wird geregelt, wer die Firma zu welchem Preis übernimmt. Nicht nur
die Erbfolge, sondern auch die Zuteilung bestimmter Objekte und
Vermögensteile (Geschäftsstelle, Aktien etc.) sowie die Höhe und
Tilgungsfristen für erbrechtlich auszugleichende Beträge sind Teil
des Vertrags.
Nachfolgeberatung
Eine
Nachfolgeplanung kann rechtlich, steuerlich und finanziell sehr
anspruchsvoll sein. Ausserdem kann sie für den Geschäftsinhaber
emotional sehr belastend sein. Wenden Sie sich an Yourlifts qualifizierten Treuhänder Alain Bienz von Lenz Treuhand AG wenn sie eine
unabhängige, fachlich kompetente Beratung wünschen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen