Einen
einheitlichen Typus von Treuhandschaft gibt es nicht: Diese
unterscheiden sich je nach Rechtsbeziehung oder Vertrag. Gemeinsam
ist ihnen die Uneigennützigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei der
Vertretung fremder Interessen. Von Privatpersonen und Unternehmen
werden Treuhänder vor allem für die Buchführung, Steuerberatung
oder Wirtschaftsprüfung angefragt. Neben den wiederkehrenden
Arbeiten werden Treuhänder auch für einmalige Projekte eingesetzt.
Projekte wie die Einsetzung als Liquidator oder Willensvollstrecker
für die Verwaltung von Erbschaften.
Der
Treuhänder kann eine natürliche oder juristische Person sein und
ähnelt in der Funktion einem Steuerberater. Zu einem
Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) kann es zwischen zwei oder
mehreren Personen kommen, wenn die eine Partei (der Treugeber) der
anderen (Treunehmer/Treuhänder) Rechte überträgt.
Der
Treuhänder verpflichtet sich schuldrechtlich, nur gemäss
Treuhandvertrag über das ihm anvertraute Treugut zu verfügen. Im
Vertrag wird festgehalten, inwiefern die Rechte und Pflichten
übertragen werden (z.B. Vollrechtsübertragung, Ermächtigung,
Bevollmächtigung etc.). Entsprechend der Regelung verliert der
Treugeber hierzu seine Rechtsposition. Durch den Vertrag ist jedoch
sicher gestellt, dass die Angelegenheit im Sinne des Treugebers zu
verwalten ist und der Treuhänder nur zulässige Verfügungen
vornehmen kann. Gegenüber Dritten hat der Treuhänder also mehr
Rechte als im Innenverhältnis gegenüber seinem Treugeber.
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