Donnerstag, 13. März 2014

Personalabwerbung

Die Personalabwerbung ist ein Begriff aus dem Personalmanagement und bezeichnet den Versuch, Arbeitnehmer eines Unternehmens für ein anderes zu gewinnen. 

Potentielle Arbeitgeber oder Mittelspersonen wie Headhunters und Geschäftsmakler bemühen sich dabei, eine Person von einem Arbeitsplatz- beziehungsweise Arbeitgeberwechsel zu überzeugen. Die Personalabwerbung ist grundsätzlich erlaubt, da sie dem Prinzip des freien Wettbewerbs und dem Recht auf Mobilität der Arbeitnehmer entspricht. 




Allerdings kann der Prozess je nach Zweck und Mittel rechtswidrig werden. Unzulässig wird die Abwerbung sobald sie der gezielten Schädigung des Mitbewerbers dient. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der neue Arbeitgeber gar keine Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer hat, sondern durch ihn an die Geschäftsgeheimnisse der Konkurrenz gelangen möchte. Er darf den Abzuwerbenden auch nicht mit unwahren Angaben über bevorstehende Entlassungen im Betrieb,Geschenken und/oder leeren Versprechen locken, eben sowenig wie er ihm drohen oder an seinem Arbeitsplatz überrumpeln darf. 

Unzulässig ist die Abwerbung ausserdem, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag mit seinem Arbeitgeber abgeschlossen hat, der ihm nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses das Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden verbietet. Was können Sie tun wenn Sie selbst Opfer einer Personalabwerbung geworden sind? Falls Ihr Konkurrenzunternehmen eine unzulässige Abwerbung durchgeführt hat, haben Sie Anspruch auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, eventuell sogar auf Schadensersatz. Dazu brauchen Sie aber Beweise: Schriftliche Unterlagen, den Namen des Gesprächspartners bei Telefonanrufen, Zeugen etc. 

Haben Sie noch Fragen zur Personalabwerbung? Martin Stoll aus dem Personalmanagement verfügt über ein fundiertes Fachwissen. Unser Yourlift-Experte vertreten in der Firma Eligendo AG hilft Ihnen gerne weiter.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen