Produkte aus der Schweiz geniessen international
einen hohen Stellenwert: Was aus der Schweiz stammt hat seinen Preis,
überzeugt jedoch durch Tradition und guter Qualität. Vor allem
Schweizer Schokolade, Käse, Uhren oder Taschenmesser haben weltweit
einen hervorragenden Ruf. Immer mehr Unternehmen machen sich dies
aber zu Nutzen, indem Sie Produkte mit dem Schweizerkreuz oder dem
Vermerk “Made in Switzerland” in ein höheres Preissegment
positionieren – ohne dass diese Produkte tatsächlich in der
Schweiz produziert werden.
Diese Tatsache hatte die Prüfung des Bundesrates zur
Folge, wie man die Bezeichnung “Schweiz” besser gegen Missbräuche
schützen kann. Das Projekt “Swissness” war geboren. Das Ziel war
es, den guten Ruf der Schweizer Produkte und Dienstleistungen
langfristig und nachhaltig zu sichern. Die Herkunftsangabe “Schweiz”
und das Schweizerkreuz sollten im In- und Ausland verstärkt
geschützt werden. Daher stellt sich die Frage, wie viel “Schweiz”
in einem Produkt stecken muss, damit es mit “Swiss Made”
bezeichnet werden darf.
Im Bundesgesetz über den Schutz von Marken und
Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz) sowie im Bundesgesetz über den
Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
(Wappenschutzgesetz) wurde schliesslich festgehalten, dass mindestens
60% der Herstellungskosten eines industriellen Produktes in der
Schweiz anfallen müssen. Erst dann darf es als “Schweizer Produkt”
bezeichnet werden. Bei tierischen Produkten sind die Regeln strenger:
diese sind nur dann “Swiss Made”, wenn das Tier in der Schweiz
gehalten wurde. Bei Milch und Milchprodukten muss die Milch zu 100%
aus der Schweiz stammen. Bei den meisten anderen Lebensmitteln reicht
es, wenn mindestens 80% des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammt
(Ausnahme: Rohstoffe, die nicht oder kaum vorkommen).
Swissness:
Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes