Montag, 13. Januar 2014

Die Buchhaltung: Unverzichtbarer Bestandteil eines Unternehmens

Die Buchhaltung gehört zu den Aufgaben des externen Rechnungswesens. Sie dient dazu alle Vorfälle zu dokumentieren, die das Vermögen eines Unternehmens betreffen. Die Unternehmer sind verpflichtet, Belege und Aufzeichnungen von unter anderem Kundengeschäften, Lohnzahlungen und Krediten zu sammeln. Diese sollten sie mindestens sieben Jahre lang aufbewahren.

Zur Gewinnermittlung bieten sich drei Varianten an:

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Einnahmen und Ausgaben werden aufgezeichnet und ein Wareneingangsbuch, ein Anlagenverzeichnis sowie verschiedene Lohnkonten geführt
  • Pauschalierung: Einnahmen, Wareneinkauf und Löhne werden aufgezeichnet, die Führung eines Anlagenverzeichnisses ist empfehlenswert
  • Doppelte Buchführung: Kontenführung mit Bilanz von Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Anlageverzeichnis, Lohnkonten und Inventur



Nebst der Belegerfassung gehören auch die Kostenplanung und Erfolgskontrolle zur Buchhaltung. Diese Informationen sind besonders wichtig für die Unternehmensführung und -weiterentwicklung.

Bei grösseren Unternehmen lohnt es sich, die Buchhaltung in folgende Teilbereiche aufzuteilen:

  • Finanzbuchhaltung: Dokumentation aller finanziellen Transaktionen für die Gewinn- und Verlustrechnung
  • Debitorenbuchhaltung: Verarbeitung aller eingehenden und ausgehenden Rechnungen
  • Kreditorenbuchhaltung: Dokumentation der Verbindlichkeiten gegen Lieferanten
  • Anlagenbuchhaltung: Verwaltung der Güter im Konzerneigentum
  • Lohnbuchhaltung: Verbuchung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mitarbeiter



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