Donnerstag, 6. Februar 2014

Wie führt man die Lohnbuchhaltung durch?

Die Lohnbuchhaltung befasst sich mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter eines Unternehmens. Dazu gehört auch die Pflege der Personalstammdaten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse für Krankenkassen und die Lohnsteuer. In kleineren Unternehmen kann zudem die Erstellung von Arbeitsverträgen enthalten sein.

Ein Lohnbuchhalter sollte sich bestens mit dem Schweizer Arbeitsrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Lohnsteuerrecht auskennen.
Um den Lohnanspruch jedes einzelnen Arbeitnehmers zu ermitteln müssen dessen Arbeitszeiten und Arbeitsleistung für die vergangene Lohnperiode festgestellt werden. Der Bruttolohn setzt sich aus diesen Daten und eventuellen Zusatzleistungen zusammen. Den Nettolohn erhält man, wenn man die Lohnnebenkosten, die der Arbeitgeber dem Staat in gesetzlich festgelegter Höhe zahlen muss, vom Bruttolohn subtrahiert. Diese Vorgänge werden dann in der Lohnbuchhaltung für jeden einzelnen Mitarbeiter auf ein entsprechendes Lohnkonto übertragen. Für diesen komplexen Prozess können Lohnlisten, Verteilungsscheine und Arbeitszeitkarten hilfreich sein.




Die Lohnbuchhaltung wird heutzutage hauptsächlich elektronisch durchgeführt. Aus diesem Grund arbeiten die meisten kleinen und mittleren Unternehmen mit Personal-informationssystemen und die Grossunternehmen mit umfangreichen Personalmanage-mentmodulen. Startups verzichten hingegen oft auf eine eigene Lohnbuchhaltung und vertrauen diese einem Steuerberater oder Treuhänder an, um die Fixkosten zu senken und um sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können. Der Trend des Outsourcings hat sich in den letzten Jahren sogar verstärkt.

Sie würden sich lieber um Ihr Kerngeschäft kümmern und keinen allzu grossen Aufwand mit der Lohnadministration betreiben? Dann wenden Sie sich an Yourlifts Treuhänder Alain Bienz. Unser Experte berät und unterstützt Sie gerne bei der Versicherung und Administration Ihres Unternehmens

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